Bei uns kannst du folgende Lizenzen erwerben:
SPL
Sailplane Pilot Licence
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Das lautlose Gleiten durch die Luft ohne Motorkraft gilt als die Königsklasse der Sportfliegerei. Unser Verein verfügt über zwei Doppelsitzer und zwei Einsitzer, die in der Schulung sowie für Thermik- und Überlandflüge eingesetzt werden. Eine
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Besonderheit: Alleinflüge im Segelflieger sind (nach gründlicher Ausbildung) schon ab 14 Jahren möglich – und oft der Beginn einer lebenslangen Leidenschaft.
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Mindestalter bei Ausbildung: Gesetzlich nicht festgelegt, realistische ab 13 Jahren.
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Voraussetzungen: Medizinisches Tauglichkeitszeugnis, Sprechfunkzeugnis.
SPL TMG
Segelfluglizenz
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Mit SPL-TMG ist die Lizenz zum Fliegen von Touring Motor Glidern gemeint, zweisitzige Sportflugzeuge, die sich bei abgeschaltetem Motor wie Segelflugzeuge verhalten.
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Die SPL- TMG (Sailingplane Licence for Touring Motor Gliders) ist aufgrund der Einfachheit und Gutmütigkeit des Flugzeuges eine beliebte Einsteigerklasse.
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Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
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Voraussetzungen: Med. Tauglichkeitszeugnis, Pol. Führungszeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Bescheinigung über Zuverlässigkeitsprüfung ( § 7 Luftsicherheitsgesetz), Sprechfunkzeugnis
LAPL (A)
Light Aircraft Pilot Licence
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Die Lizenz berechtigt zum Fliegen von einmotorigen Flugzeugen mit maximal vier Insassen oder Motorseglern. Die sogenannte „PPL-Light“ gilt in Gesamteuropa, nicht aber weltweit. Dafür ist das erforderliche med. Tauglichkeitszeugnis nicht soumfangreich. Der Erwerb von Kunst- und Nachtflugberechtigung ist auch bei der LAPL möglich.
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Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
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Voraussetzungen: Med. Tauglichkeitszeugnis, Pol. Führungszeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Bescheinigung über Zuverlässigkeitsprüfung ( § 7 Luftsicherheitsgesetz), Sprechfunkzeugnis)
PPL
Motorflieger-Lizenz
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PPL bedeutet Private Pilot Licence. Die Lizenz für einmotorige Flugzeuge (und Motorsegler) ist auf der ganzen Welt gültig und für Hobbyflieger de Motorflieger-Lizenz schlechthin. Mit der PPL kann man auch eine Kunstflugberechtigung und eine Nachtflugberechtigung für Sichtflugregeln erwerben. Im Unterschied zur LAPL darf auch Instrumentenflug betrieben werden.
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Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
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Voraussetzungen: Med. Tauglichkeitszeugnis, Pol. Führungszeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Bescheinigung über Zuverlässigkeitsprüfung ( § 7 Luftsicherheitsgesetz), Sprechfunkzeugnis
UL
Ultraleicht Lizenz
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Wie der Name schon sagt, haben Ultraleichtflugzeuge ein niedriges Gewicht. Die maximale Abflugmasse darf 600 Kilogramm bei Doppelsitzern, 322,5 Kilogramm bei Einsitzern nicht überschreiten. UL´s sind mit einem Gesamtrettungssystem ausgerüstet, das im Ernstfall das Luftsportgerät mit Besatzung an einem Lastenfallschirm sicher zum Boden zurückbringen kann. Die Lizenz berechtigt zum Führen von 3-Achs-ULs, Tragschraubern, Trikes oder Motorschirmen (je nach Ausbildung).
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Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
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Voraussetzungen: Med. Tauglichkeitszeugnis

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